aRosa 2025

165 164 1. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzt Ihnen die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: • schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft • unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod • Verkehrsmittelverspätung • Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel • erheblicher Schaden am Eigentum Der Selbstbehalt beträgt 25% des erstattungs- fähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je versicherte Person. 2. URLAUBSGARANTIE REISEABBRUCHVERSICHERUNG Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (maximal innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Versicherte Gründe sind z. B.: • schwere Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung (auch COVID-19), Tod • erheblicher Schaden am Eigentum • unerwartete gerichtliche Vorladung • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Selbstbehalt: Siehe Reise-Rücktrittsversicherung. Die Nachreisekosten zum Schiff werden bei krankheits- oder unfallbedingter Reiseunterbrechung erstattet. 3. REISE-KRANKENVERSICHERUNG Erstattung der Kosten für • ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland (Privatpatientenstatus) • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport • den Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächste erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft • Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck Kein Selbstbehalt. Im A-ROSA Rheinkreuzfahrtschutz besteht eingeschränkter Versicherungsschutz bei Reisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland für maximal 48 Stunden Aufenthalt im Ausland. 4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG Ersetzt die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht innerhalb eines Tages durch das Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. Versicherungssumme pro Person € 2.000. Kein Selbstbehalt. 5. NOTFALLVERSICHERUNG Schutzengel auf Reisen. Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können: Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern; Krankentransport bis € 2.500; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000; Überführungs- und Bestattungskosten sowie Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten. Schutzengel für Ihr Zuhause/Auto. • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen • Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis € 500 bei einem Schaden an einem am Wohnort oder am Flughafen zurückgelassenen Pkw LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK A-ROSA REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG A-ROSA FLUSSKREUZFAHRTENSCHUTZ A-ROSA RHEIN-KREUZFAHRTSCHUTZ Reise-Rücktrittsversicherung Urlaubsgarantie – Reise-Krankenversicherung – Eingeschränkt enthalten (Punkt 3) Reisegepäckversicherung – Notfallversicherung – REISESCHUTZ VERSICHERUNGSUMFANG Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro oder bei A-ROSA. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) /VB-RS 2021 (T-SBü-D) der HanseMerkur Reiseversicherung. ABSCHLUSSFRIST Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGS- UND BESCHWERDEVERFAHREN Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestelle gerichtet werden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail Beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de REISEPREIS A-ROSA REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG A-ROSA FLUSSKREUZFAHRTENSCHUTZ A-ROSA RHEIN-KREUZFAHRTSCHUTZ Prämie pro Person Leistung Unterbringung Prämie pro Person Leistung Unterbringung Prämie pro Person Leistung Unterbringung Bis € 500 € 28 FLW 050 € 46 FLY 050 € 32 FLZ 050 Bis € 1.000 € 56 FLW 100 € 74 FLY 100 € 60 FLZ 100 Bis € 1.500 € 68 FLW 150 € 92 FLY 150 € 72 FLZ 150 Bis € 2.000 € 91 FLW 200 € 115 FLY 200 € 95 FLZ 200 Bis € 3.000 € 149 FLW 300 € 177 FLY 300 € 153 FLZ 300 Bis € 4.000 € 181 FLW 400 € 199 FLY 400 € 185 FLZ 400 Bis € 12.500 5,10 % a-rosa.de/tippgeber 7,70 % a-rosa.de/tippgeber 5,90 % a-rosa.de/tippgeber A-ROSA VERSICHERUNGSSCHUTZ Mit 25 % Selbstbehalt SELBSTBEHALTÜBERNAHME-VERSICHERUNG Übernahme des inkludierten Selbstbehaltes von 25 % REISEPREIS A-ROSA REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG A-ROSA FLUSSKREUZFAHRTENSCHUTZ A-ROSA RHEIN-KREUZFAHRTSCHUTZ Prämie pro Person Leistung Unterbringung Prämie pro Person Leistung Unterbringung Prämie pro Person Leistung Unterbringung Bis € 500 € 7 FLX 050 € 8 FLF 050 € 8 FLS 050 Bis € 1.000 € 18 FLX 100 € 20 FLF 100 € 20 FLS 100 Bis € 1.500 € 22 FLX 150 € 25 FLF 150 € 25 FLS 150 Bis € 2.000 € 29 FLX 200 € 32 FLF 200 € 32 FLS 200 Bis € 3.000 € 47 FLX 300 € 53 FLF 300 € 53 FLS 300 Ab € 3.001 Auf Anfrage, siehe www.a-rosa.de/tippgeber designed by Freepik HINWEIS Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. WELTWEITER NOTRUF-SERVICE AUF REISEN: +49 40 5555-7877 24-STUNDEN-SERVICE Telefongebühren abhängig vom Anbieter. ALLGEMEINE HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE

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