Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des dem Vertrag zugrundeliegenden Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von VIVA Cruises für die jeweilige Pauschalreise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von VIVA Cruises vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von VIVA Cruises vor, an das VIVA Cruises für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit VIVA Cruises bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VIVA Cruises die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die von VIVA Cruises vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. e) VIVA Cruises weist den Kunden auf seine datenschutzrechtlichen Rechte auf den separaten datenschutzrechtlichen Hinweisblättern hin und bittet um deren Kenntnisnahme. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde VIVA Cruises den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch VIVA Cruises zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird VIVA Cruises dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext von VIVA Cruises gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde VIVA Cruises den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von VIVA Cruises beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschal- reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäss Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4 VIVA Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäss § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1 VIVA Cruises hat zur Absicherung des von dem Kunden zu zahlenden Reisepreises eine Insolvenzversicherung (Kundengeldabsicherungsvertrag) bei der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich an der Reisebestätigung, der Abschrift des Vertrages oder auf deren Rückseite. VIVA Cruises und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH mitgeteilt wurden. Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Pauschalreise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1. genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl VIVA Cruises zur ordnungsgemässen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist VIVA Cruises berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.6 zu belasten. Allgemeine Geschäftsbedingungen 116
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